Impfungen
Röteln-Schutzimpfung
Kinder erkranken zumeist im Alter von 3 bis 10 Jahren. Für diese Kinder verläuft die Krankheit meist harmlos. Im Gegensatz zum ungeborenen Kind: Infiziert sich eine schwangere Frau, kann es zu schweren Missbildungen beim Kind kommen. Die Art der Missbildung richtet sich meist nach dem Zeitpunkt der Infektion.
Die Grundimmunisierung wird gemeinsam mit den Kinderkrankheiten Mumps, Masern, (MMR), Diphtherie, Tetanus etc. verabreicht.
Der Impfstoff (Spritze) besteht aus abgeschwächten Röteln-Erregern. Nach der Impfung bildet der Körper Abwehrstoffe (Antikörper). Infiziert man sich mit echten Röteln-Erregern, bekämpfen die Antikörper die echten Erreger.
Die Röteln-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Kinder empfohlen. Vor der Impfung ist mit dem Arzt abzuklären, ob das Kind eine Eiweiß-Allergie hat (Prick-Test). Schwangere und Kinder mit schweren Immunschäden sollten nicht geimpft werden.
| Maximale Schutzzeit: | keine genauen Angaben, bis in Erwachsenen-Alter |
| Übliche Impfreaktionen: | Innerhalb der ersten 3 Wochen gelegentlich Arthralgie, akute Arthritis, Exantheme, erhöhte Temperatur, Lymphadenitis |
| Wichtig: | Person sollte bei der Impfung ganz gesund sein (auch keine Erkältungen!). Allergien müssen dem Arzt vor der Impfung mitgeteilt oder geklärt werden, um eventuell einen geeigneteren Impfstoff zu finden. |
(CI) 13.02.2005

