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News vom 29.08.2006

Auch bei leichten Hundebissen Tetanusschutz überprüfen

Auch bei leichten Verletzungen nach Hundebissen sollte der Tetanusschutz überprüft werden. Das gilt auch für oberflächliche Wunden. Gegebenenfalls muss der Impfschutz aufgefrischt werden. Bei Bissverletzungen kann darüber hinaus auch eine Wundvereiterung bzw.-infektion entstehen. Bei der Erstversorgung sollte die Wunde zunächst gereinigt werden. Eine Röntgeuntersuchung sei allerdings nur bei tiefen Wunden zum Beispiel in der Hand oder bei Kindern mit Wunden im Gesicht oder am Kopf erforderlich.

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Nach Untersuchungen von Medizinern an der Universität Leipzig werden jedes Jahr etwa zwei von 1.000 Menschen von Hunden gebissen. Je nach Schwere der Verletzung, Immunität und Verschmutzungsgrad kommt es bei bis zu 15% der Bissen zu Wundinfektionen.

Quelle: BVKJ

(CI) 29.08.2006

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