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Herpes genitalis

Herpesbläschen an der Lippe kennen viele Menschen. Dass Herpesviren auch andere Krankheiten verursachen, weiß dagegen nicht jeder. Tatsächlich gibt es mehrere Arten von Herpes-Erregern. Sie lösen, neben Windpocken und Gürtelrose, auch eine weit verbreitete Geschlechtskrankheit aus: Herpes genitalis. Allerdings bricht dieses Leiden nicht bei jedem Betroffenen aus. Passiert es aber, droht eine längere Leidensgeschichte. Denn die Infektion kann immer wieder aufflammen. Weiteres Problem: Herpes genitalis ist hoch ansteckend - auch in der beschwerdefreien Zeit.

Symptome

Wenn sich Symptome bemerkbar machen, geschieht dies in der Regel drei bis sieben Tage nach der Ansteckung. Zunächst kommt es zu diffusen Gefühlsstörungen an den äußeren Geschlechtsteilen. Es fängt an zu kribbeln, zu jucken, zu spannen oder zu brennen. Nach ein paar Stunden oder Tagen bilden sich an den irritierten Stellen kleine, juckende Bläschen. Diese füllen sich im Verlauf mit einer eitrigen Flüssigkeit. Nach ein paar Tagen öffnen sie sich, nässen und verkrusten schließlich.

Der Schweregrad der Beschwerden ist individuell verschieden. Manche Betroffene merken gar nichts oder kaum etwas, bei anderen verläuft der Ausbruch sehr heftig. Im Allgemeinen ist das "erste Mal" das unangenehmste. Hierbei können zusätzlich Beschwerden wie allgemeine Krankheitsgefühle und Fieber auftreten. Meist sind zudem die Lymphknoten an der Leiste geschwollen. Nach zwei bis drei Wochen klingen die Beschwerden dann wieder ab.

Die Krankheit kann immer wieder aufflammen. Spätere Ausbrüche verlaufen jedoch glimpflicher. Wie häufig sie stattfinden, unterscheidet sich von Patient zu Patient. Manche Betroffenen erleben über Jahre keine Wiederholung, bei anderen kehrt die Infektion monatlich zurück. Kleiner Trost: Mit dem Alter geht die Häufigkeit der Ausbrüche generell zurück.

Darüber hinaus kann Herpes genitalis auch zu Komplikationen führen. Manchmal entwickeln sich die Bläschen zu schmerzhaften Geschwüren. Bei schweren Verläufen können sogar Gesäß und Schenkel in Mitleidenschaft gezogen werden.

Eine Folgeerkrankung ist das so genannte Kokarden Erythem. Bei dieser schweren Erkrankung kommt es zu schießscheibenähnlichen Rötungen und Blasen, welche die Haut des ganzen Körpers befallen können. Weitere Gefahr: Bei Menschen mit verminderter Abwehrkraft machen sich die Viren schlimmstenfalls im ganzen Organismus breit. Innere Organe wie Leber oder Lunge, Augen oder Gehirn können dabei infiziert werden. Daraus entsteht dann schnell eine lebensbedrohliche Situation.

Auch für ungeborene Kinder stellen die Viren eine große Gefahr dar. Kommt es während der Schwangerschaft zum ersten Ausbruch, kommt es bei jedem zweitem Patienten zum Verlust des Embryos. Bei einer akuten Infektion zum Zeitpunkt der Geburt können die Erreger außerdem auf das Kind übertragen werden. Dann drohen unter anderem lebensgefährliche Hirnhautentzündungen. Um dieses Risiko zu umgehen, werden die Kinder per Kaiserschnitt auf die Welt geholt.

Ursachen

Herpes genitalis ist eine sexuell übertragbare Krankheit. Hervorgerufen wird sie von Herpes-Simplex-Viren. Meist stecken Herpes-Simplex-Viren vom Typ 2 dahinter. Bei rund jedem vierten Betroffenen wird das Leiden jedoch von Typ 1 verursacht. Das ist der gleiche Erreger, der auch Lippenherpes auslöst.

In beiden Fällen "schlafen" die Viren in den Nervenknoten, bewacht von der körpereigenen Abwehrkraft. Kommt es zu einer Schwächung des Immunsystems, werden sie aktiv und befallen die Schleimhäute, wobei sie an den Nervenbahnen entlang wandern. Besonders gefährdet sind chronisch Kranke wie Aids- oder Krebspatienten. Aber auch Hormonschwankungen vor oder während der Menstruation begünstigen einen Ausbruch.

Diagnose

Oft genügt dem Arzt schon der Anblick der typischen Bläschen, um die Diagnose zu stellen. Im Zweifelsfall kann der Verdacht durch einen Abstrich erhärtet werden. Dann wird die Bläschenflüssigkeit unter dem Mikroskop untersucht. Mit einer Blutanalyse lässt sich die Diagnose zusätzlich absichern. Hinweis: Wegen der hohen Ansteckungsgefahr, sollte sich auch der Partner immer untersuchen lassen.

Behandlung

Herpes genitalis muss immer ärztlich behandelt werden. Zwar ist eine Heilung nicht möglich, aber es gibt Medikamente, welche die Vermehrung der Viren stoppen. Sie können die Beschwerden lindern, die Krankheitsdauer verkürzen und eine Ausbreitung der Bläschen verhindern. Entscheidend ist: Die Medikamente - so genannte Virustatika - müssen so früh wie möglich eingenommen werden. Patienten, die unter häufigen und heftigen Rückfällen leiden, können auch über längere Zeit mit ihnen therapiert werden.

Achtung: Während der akuten Phase darf man die betroffenen Areale nicht berühren. Sie sind hochinfektiös, die Viren könnten leicht auf andere Körperteile übertragen werden. Salben etc. dürfen daher nur mit Wattestäbchen oder ähnlichem. aufgetragen werden. Während dieser Zeit darf außerdem kein Geschlechtsverkehr ausgeübt werden. Auch in der beschwerdefreien Zeit besteht weiterhin Ansteckungsgefahr. Betroffene müssen daher beim Sex immer Kondome benutzen. Nicht selten entstehen dadurch Probleme in der Partnerschaft. Bei der Bewältigung dieser Konflikte kann eine Paartherapie helfen.

Alternative Heilmethoden

Die sanften Methoden haben keinen Einfluss auf die Viren, können aber die Symptome abschwächen. Empfehlenswert ist Zinksalbe. Sie trocknet die Bläschen aus. Eine lindernde Wirkung haben kalte Kompressen, Sitzbäder mit Melisse oder Kamille. Außerdem sollten Betroffene ihr Immunsystem durch eine gesunde Lebensführung mit ausgewogener, vitaminreicher Ernährung und Sport stärken.

Vorbeugung

Die Viren können auch in symptomfreien Zeiten über die Schleimhaut übertragen werden. Die einzige wirksame Prophylaxe ist die Benutzung von Kondomen - und zwar bei jedem Geschlechtsverkehr. Das gilt ebenfalls für Praktiken, wie Anal- oder Oralverkehr. Ungeschützt können die Erreger den Analbereich, aber auch den Mund- und Rachenraum des Partners befallen und dort schmerzhafte Halsentzündungen auslösen. Im akuten Stadium muss ganz auf sexuelle Kontakte verzichtet werden.

(CI) 15.12.2005

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