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Gesundheit

Sicher zu Fuß bei Eis und Schnee

Nicht nur Autofahrer müssen sich im Winter vor eisglatten Straßen in Acht nehmen. Auch Fußgänger sind gefährdet. Überfrorene Gehwege können jeden Schritt in eine gefährliche Schlitterpartie verwandeln. Eis- und schneebedingte Verletzungen haben in der kalten Jahreszeit Hochkonjunktur. Spitzenreiter unter den ernsten Winter-Blessuren sind die Knochenbrüche. Besonders häufig sind Hand-, Fuß- und Beinfrakturen. Gefährdet sind vor allem Osteoporose-Patienten und ältere Menschen.

Sicher zu Fuß bei Eis und Schnee

Glatteis-Regeln für Fußgänger:

  • Müssen Sie tatsächlich nach draußen? Gerade ältere und gebrechliche Menschen sollten bis zur Eis-Entwarnung in ihren sicheren vier Wänden bleiben.
  • Wer unbedingt raus muss, sollte sich vorsichtig und konzentriert bewegen: Gehen Sie mit kurzen und langsamen Schritten. Legen Sie dabei weniger Gewicht auf die Fersen, und halten Sie den Oberkörper etwas nach vorne geneigt. In dieser Position rutschen Sie nicht so schnell nach hinten weg. Stürze auf die Körperrückseite sind oft verletzungsintensiver. Nach vorne können Sie den Sturz leichter mit den Händen abfangen.
  • Stecken Sie Ihre Hände nicht in die Tasche. Sie brauchen sie, um sich beim Ausrutschen abfangen zu können. Auch die Arme sollten frei beweglich sein. Damit können Sie sich im Fall des Falles ausbalancieren und das Gleichgewicht besser halten.
  • Wagen Sie sich nur mit passendem Schuhwerk aus dem Haus. Glatte Sohlen sind absolut ungeeignet. Tragen Sie Schuhe mit Profilsohle. Noch besser: Schnallen Sie sich Spikes um. Spikes sind Sohlen mit Metallstiften, die sich beim Gehen ins Eis krallen. Spikes werden mit Klett- oder Gummibändern am Schuh befestigt. Alternativ können Sie spezielle Spike-Schuhe tragen. Hier lassen sich bei Bedarf die Metallstifte ein? und ausklappen.
  • Extra-Tipp: Nehmen Sie in der kalten Jahreszeit immer ein paar alte Socken mit. Diese können Sie bei Glatteisgefahr über die Schuhe ziehen. Auch wenn es merkwürdig aussieht, dicke Strümpfe sind ein prima Rutsch-Stopp.

Räumen ist Pflicht

Öffentliche Gehwege werden innerorts von den Gemeinden geräumt und bei Bedarf auch gestreut. Für die Sicherheit von privaten Gehwegen müssen Hausbesitzer bzw. Mieter (sofern im Mietvertrag vereinbart) sorgen. Von 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends müssen die Wege schneefrei bleiben. Bei Glatteis muss zusätzlich gestreut werden. Der Umwelt zuliebe sollte man dafür kein Salz verwenden. Alternativ kann man Sand, Split, Kies oder Granulat streuen.

Die Streu- und Räumpflicht sollte auf jeden Fall Ernst genommen werden. Wer sie nicht oder nur ungenügend wahrnimmt, kann richtig Ärger bekommen. Wenn als Folge ein Passant unglücklich stürzt, muss der Verursacher die Kosten für eventuelle Untersuchungen und Behandlungen tragen. In der Regel kommt hierfür die Haftpflichtversicherung auf. Wenn's ganz dicke kommt, droht sogar noch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

(CI) 21.11.2005

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