Gesundheit
Guter Therapeut gesucht: Seriöser Seelen-Profi oder schwarzes Schaf?
Gefühlschaos
Der Therapeut bringt seinem Patienten intensive Zuwendung, Freundlichkeit und Aufmerksamkeit entgegen. Der Patient öffnet daraufhin seine Seele. Eine Grundvoraussetzung, um eine erfolgreiche Therapie durchzuführen. Doch diese Aufmerksamkeit und Geborgenheit führt bei einigen Patienten dazu, dass sie sich in ihren Therapeuten verlieben und abhängig werden. Dem Therapeuten bleiben diese Gefühle meist nicht verborgen. Jetzt liegt es an ihm, mit diesen Emotionen behutsam umzugehen. Gesteht der Patient seine Zuneigung, muss der Therapeut seinerseits erklären, dass diese Reaktion normal ist, ohne den Patienten zurückzuweisen. Darüber muss offen gesprochen werden. Aber eine Privatbeziehung – ob Liebesbeziehung oder Freundschaft – darf daraus nicht entstehen.
Es ist natürlich auch möglich, dass der Therapeut seinem Patienten mehr Gefühle entgegenbringt als er sollte. Dann muss die Therapie vorsichtig beendet werden. Ehrlichkeit ist wichtig, sonst wird der Patient noch mehr verwirrt und verletzt. Eine sexuelle Beziehung, auch mit Einverständnis des Patienten, ist körperlicher und auch seelischer Missbrauch!
Therapiegeschädigt
Sexueller oder emotionaler Missbrauch sowie materielle Ausbeutung in einer Therapie sind nicht entschuldbar. Sollte es dazu kommen, kann man sich an die Krankenkassen oder an die Ärztekammer wenden, sofern der Therapeut als Arzt zugelassen ist. Betroffene können auch den Bundesverband der Psychologen informieren, vorausgesetzt, der Therapeut ist dem Verband angeschlossen. Eine Beschwerde ist jedoch nicht leicht durchzusetzen. Dem Therapeuten muss ein Verstoß gegen die Berufsethik eindeutig nachgewiesen werden.
In einigen Städten gibt es Beratungsstellen, die Hilfe für Psychotherapiegeschädigte anbieten. Hier können auch Beschwerden eingereicht werden. Zudem gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen.
Therapeutensuche
Fragen Sie Ihren Therapeuten nach seiner Ausbildung und Qualifikation. Die Krankenkassen und der Verband der Psychologen haben Listen mit Adressen von anerkannten Therapeuten vorliegen. Bei der Wahl „seines“ Therapeuten muss man sich dann auf sein Gefühl verlassen: Fühle ich mich wohl und gut aufgehoben? Meist merkt man schon am Telefon oder im ersten Gespräch, ob man mit dem Therapeuten auf einer Wellenlänge liegt oder nicht. Bereits in den ersten Sitzungen sollte man ganz offen aussprechen, was man von der Therapie erwartet, welche Wünsche und Bedürfnisse man hat. Ein guter Therapeut geht auf diese Erwartungen ein.
Wer zahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel bis zu fünf Vorgespräche, erst dann muss man sich für einen Therapeuten entscheiden. Klären Sie das aber vorher mit Ihrer Krankenkasse ab.
Die Kosten für eine Therapie werden nur getragen, wenn eine psychische Störung mit „Krankheitswert" vorliegt. Dazu gehören z. B. Depressionen, Ängste, Verhaltens- oder psychosomatische Störungen, Suchtverhalten sowie Essstörungen. Ferner muss die Therapie den so genannten anerkannten Richtlinienverfahren entsprechen. Nicht bezahlt werden Psychotherapien, die ausschließlich der Erziehungs-, Sexual-, Ehe- oder Lebensberatung dienen.
(CI) 01.03.2006

